Wichtige Informationen zum humanitären Völkerrecht
Do, 10.03.2022, 17:44
Die Verwendung des Roten Kreuzes, des Roten Halbmondes und des Roten Kristalls ist nach den Genfer Abkommen wie auch in deutschen Gesetzen streng reglementiert. Das Symbol darf in Kriegssituationen zu Identifikations- und Schutzzwecken nur von den Sanitätsdiensten und dem Seelsorgepersonal der Streitkräfte, von Krankenhäusern sowie von anerkannten neutralen und unparteiischen Hilfsorganisationen wie dem Roten Kreuz verwendet werden und diene der Sicherheit der humanitären Helfer sowie dem Schutz der von ihnen versorgten betroffenen Zivilbevölkerung.
Das Rotkreuz-Schutzzeichen darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden. Ohne Genehmigung liegt ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens vor - selbst bei besten Absichten wie bspw. privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine.
Das Rotkreuz-Schutzzeichen darf nur nach ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden. Ohne Genehmigung liegt ein klarer Missbrauch des Schutzzeichens vor - selbst bei besten Absichten wie bspw. privaten Hilfstransporten nach Polen oder in die Ukraine.